Landesversammlung
Die KjG Landesversammlung bildet das höchste beschlussfassende Organ der KjG Landesarbeitsgemeinschaft Bayern. Sie findet in der Regel einmal Jährlich an einem Wochenende im Mai statt. Stimmberechtigt sind zwei Delegierte verschiedenen Geschlechts aus jedem bayerischen Diözesanverband sowie der Landesvorstand. Zu ihren Aufgaben gehören:
- Beschlussfassung über Änderungen der Satzung
- Wahl der Landesvorstände und des Wahlausschuss
- Entgegennahmen des Rechenschafts- und Tätigkeitsbericht des Landesvorstand sowie der verbandlichen Gremien und Arbeitsgruppen
- Beratung und Beschlussfassung über gemeinsame Vorhaben, Positionierungen und Aktivitäten
Landesversammlung 2024
Dieses Jahr fand die Landesversammlung vom 03. – 05. Mai 2024 im Jugendcamp Vestenbergsgreuth bei Neustadt an der Aisch statt.
Landesversammlung 2025
Die kommende Landesversammlung findet vom 02. – 04. Mai 2025 im Diözesanverband Eichstätt statt.
Landesausschuss
Der Landesausschuss ist ein Gremium aus Vertreter*innen der Diözesanverbände, der mindestens dreimal jährlich zwischen den Landesversammlungen tagt. Stimmberechtigt sind, vergleichbar zur Landesversammlung, zwei Delegierte unterschiedlichen Geschlechts pro Diözesanverband sowie der Landesvorstand. Zu den Aufgaben des Landesausschusses gehören:
- Beratung und Beschlussfassung über die geneinsamen Vorhaben, Positionierungen und Aktivitäten
- Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Landesvorstands
- Beratung des Landesvorstands
- Austausch über die laufende Arbeit in den Diözesanverbänden