
Landesausschuss
Der Landesausschuss ist ein Gremium aus Vertreter*innen der Diözesanverbände, der mindestens vier Mal jährlich zwischen den Landesversammlungen tagt. Stimmberechtigt sind zwei Delegierte unterschiedlichen Geschlechts pro Diözesanverband und er Landesvorstand. Zu seinen Aufgaben gehören
- die Beratung und Beschlussfassung über die geneinsamen Vorhaben, Positionierungen und Akivtäten
- Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Landesvorstands
- Beratung des Landesvorstands
- Austausch über die laufende Arbeit in den Diözesanverbänden