Landesversammlung

Die KjG Landesversammlung bildet das höchste beschlussfassende Organ der KjG Landesarbeitsgemeinschaft Bayern. Sie findet in der Regel einmal Jährlich an einem Wochenende im Mai statt. Stimmberechtigt sind zwei Delegierte verschiedenen Geschlechts aus jedem bayerischen Diözesanverband sowie der Landesvorstand. Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Beschlussfassung über Änderungen der Satzung
  • Wahl der Landesvorstände und des Wahlausschuss
  • Entgegennahmen des Rechenschafts- und Tätigkeitsbericht des Landesvorstand sowie der verbandlichen Gremien und Arbeitsgruppen
  • Beratung und Beschlussfassung über gemeinsame Vorhaben, Positionierungen und Aktivitäten

Kontakt