KjG Landesstiftung
Die KjG Landesstiftung wurde im August 2008 mit dem Ziel, die Arbeit der KjG auf Diözesan- und Landesebene langfristig finanziell zu unterstützen, gegründet. Sie ist die Stiftung der Katholischen jungen Gemeinde (KjG), Landesarbeitsgemeinschaft Bayern.
Die Katholische junge Gemeinde ist deutschlandweit einer der größten katholischen Kinder- und Jugendverbände unter dem Dach des BDKJ. Weitere Informationen über die KjG, Landesarbeitsgemeinschaft Bayern finden sie hier.
Gerade in Zeiten, in denen kirchliche Zuschüsse kontinuierlich weniger werden, ist es wichtig, unsere qualitativ hochwertige Kinder- und Jugendarbeit langfristig abzusichern.
Ebenso ist uns wichtig, Zustifter*innen die Sicherheit zu geben, dass deren Einlage in die Stiftung dauerhaft für die Arbeit der KjG zur Verfügung steht. Wir arbeiten als Treuhänderin mit der Bank im Bistum Essen zusammen. Die Vermögensanlagen finden anhand sozialer und ökologischer Kriterien statt. Damit stellen wir sicher, unseren ethischen Ansprüchen und unserer Verantwortung zur Schöpfungsbewahrung nachzukommen.
Die KjG Landesstiftung ist Mitglied im Stiftungszentrum Katholischer Jugendarbeit in Bayern.
Hier finden Sie die Satzung unserer Stiftung.
Kuratorium
Das Stiftungskuratorium ist zur Korntrolle der Pflichten der Treuhänderin und zur Wahrnehmung der Rechte der Stiftung gewählt. Das Kuratorium besteht gemäß §7 (2) der Satzung aus
- zwei Mitgliedern der bayerischen KjG Diözesanverbände, die für drei Jahre von der Mitgliederversammlung des KjG Landesstelle Bayern e. V. gewählt werden.
- einer Person aus dem Vorstand des KjG Landesstelle Bayern e. V., die von dessen Vorstand ernannt wird.
- einem Mitglied aus dem Sprecher*innenkreis der AG Stiftungszentrum Katholischer Jugendarbeit in Bayern. Diese Person ist jedoch lediglich beratendes Mitglied ohne Stimmrecht.
Ludwig Simon begleitet das Kuratorium seitens des Landesvorstands.
Aktuell besteht das Kuratorium aus:
Katinka Zötzl und Andreas Baum
Was wir unterstützen
Wir haben einen Traum!
Dieser Traum ist es, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit zu geben, sich ohne finanzielle Sorgen sozial engagieren zu können. Aus Erfahrung wissen wir, dass es vor allem zwei Dinge braucht, um gute Kinder- und Jugendarbeit zu machen: junge Menschen, die bereit sind sich für andere zu engagieren und eine finanzielle Ausstattung, die es ihnen ermöglicht dieses zu tun. Dazu unterstützen wir vielfältige Aktivitäten auf dem Gebiet der Jugend- und Bildungsarbeit der KjG in Bayern, um die notwendigen finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen. Um dies sicherzustellen, werden die Erträge der Rendite des Stiftungskapitals jährlich zu gleichen Teilen an die sieben bayerischen Diözesanverbände und den Gemeinschaftstopf – die Landesarbeitsgemeinschaft – ausgeschüttet. Auf Landesebene werden beispielsweise größere und teurere Materialien wie bspw. eine Drohne angeschafft, die sich die KjG-Ebenen in Bayern ausleihen können. Hier einige Beispiele, wofür die KjG Diözesanverbände die Mittel verwenden. Regensburg mit Fair-Trade-Topf, etc.
Wie Sie unterstützen können
Wir sind davon überzeugt, wenn viele Menschen einen kleinen finanziellen Beitrag leisten, können wir damit Großes bewirken. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten die KjG Landesstiftung zu unterstützen, über eine Zustiftung oder eine Spende. Zustiftung Eine Zustiftung fließt direkt in das Stiftungskapital ein. Somit können Sie uns langfristig unterstützen, da dieses Vermögen nach gesetzlichen Regelungen nicht verringert werden kann. Das Stiftungskapital wird von unserer Treuhänderin, der Bank im Bistum Essen, unter ethischen, sozialen und faireren Kriterien angelegt. Die Erträge, die durch die Rendite entstehen, werden jährlich zu gleichen Teilen an die sieben bayerischen Diözesanverbände und die Landesarbeitsgemeinschaft ausgeschüttet. Somit wird jeder Euro von Ihnen nicht nur einmal, sondern jährlich genutzt, um die Arbeit der KjG in Bayern zu unterstützen und ist somit eine langfristige Investition in die Zukunft. Schauen Sie auch bei unserer Aktion “Nikolaus statt Santa Claus” vorbei. Hier können Sie durch den Kauf jedes Nikolauses das Stiftungskapital aufstocken.
Spende
Bei einer Spende unterliegt der Betrag dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung und muss binnen zwei Jahren gemäß den Zwecken der Satzung der Stiftung ausgeschüttet werden. Vererben Vielen Menschen fällt es schwer, sich mit dem Tod zu beschäftigen. Häufig wird daher der letzte Wille nicht in einem Testament schriftlich festgehalten. Doch ein Testament ist besonders dann wichtig, wenn das Vermögen ganz oder teilweise gemeinnützigen Zwecken zugutekommen soll. Wenn Sie Fragen dazu haben können Sie uns gerne kontaktieren.
Bescheinigung
Die KjG Landesstiftung ist gemäß §§ 51 – 68 AO steuerbegünstigt. Damit können Spenden und Zustiftungen an die Stiftung im Rahmen der Einkommenserklärung geltend gemacht werden. Für eine Spende liegt der Höchstbetrag eines Abzuges bei 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte für alle begünstigten Spendenzwecke. Für eine Zustiftung, die als Sonderausgabenabzug für Zuwendungen in das Grundstockvermögen (Zustiftung) gilt, beträgt der Höchstwert eine Millionen Euro. Er kann auf 10 Jahre verteilt werden. Eine Zuwendungsbescheinigung („Spendenquittung“) schicken wir Ihnen gerne in beiden Fällen für Ihre Steuererklärung zu. Bei einer Spende oder Zustiftung bitte immer den entsprechenden Zweck „Spende“ oder „Zustiftung“ im Verwendungszweck angeben. Bitte geben Sie außerdem ihre komplette Adresse im Verwendungszweck an, da mit wir ihnen eine entsprechende Bescheinigung zukommen lassen können.
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