Gremien
Landesversammlung
Die Landesversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ der Landesarbeitsgemeinschaft. Sie findet einmal im Jahr, immer am ersten vollen Maiwochenende statt. Mit der Landesversammlung „touren“ wir durch unsere Diözesanverbände. Damit wollen wir die Anbindung der Landesebene an die Diözesanebene verbessern und dem ansässigen Diözesanverband die Möglichkeit geben sich und das eigene traditionelle Jugendhaus vorzustellen. Ebenso können Helfende der Landesversammlung aus dem DV „Landesluft“ schnuppern.
Pro Diözesanverband sind zwei Delegierte unterschiedlichen Geschlechts sowie der Landesvorstand stimmberechtigt. Die KjG-Bundesebene, der BDKJ-Bayern, der*die Beisitzer*in des KjG Landesstelle Bayern e. V. und alle nicht delegierte bayerische Diözesanleitungen sind beratende Mitglieder der Landesversammlung.
Landesversammlung 2024
Dieses Jahr fand die Landesversammlung vom 03. – 05. Mai 2024 im Jugendcamp Vestenbergsgreuth bei Neustadt an der Aisch statt.
Landesversammlung 2025
Die kommende Landesversammlung findet vom 02. – 04. Mai 2025 im Diözesanverband Eichstätt statt.
Landesausschuss
Der Landesausschuss ist ein Gremium aus Vertreter*innen der Diözesanverbände, der zwei bis drei Mal jährlich zwischen den Landesversammlungen tagt. Stimmberechtigt sind zwei Delegierte unterschiedlichen Geschlechts pro Diözesanverband und der Landesvorstand. Zu seinen Aufgaben gehören
- die Beratung und Beschlussfassung über die geneinsamen Vorhaben, Positionierungen und Aktivitäten
- Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Landesvorstands
- Beratung des Landesvorstands
- Austausch über die laufende Arbeit in den Diözesanverbände
Mitgliederversammlung des KjG Landesstelle Bayern e. V.
Die Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal im Herbst statt. Sie berät und beschließt Haushalt und Haushaltsplan, sowie den Stellenplan und wählt ein*e Beisitzer*in in den e.V.-Vorstand. Stimmberechtigt auf der Mitgliederversammlung ist der e. V.-Vorstand sowie zwei Vertreter*innen unterschiedlichen Geschlechts pro Diözesanverband aus der Diözesanleitung. Diese können ihre Stimmen jedoch delegieren. Ist die Diözesanleitung nicht besetzt, können Ersatzdelegierte von der Diözesankonferenz gewählt werden. Da der Haushalt niemandem Dritten zur Genehmigung vorgelegt werden muss, hat die LAG weitgehende finanzpolitische Autonomie.