Die Landesarbeitsgemeinschaft Bayern (KjG LAG Bayern) ist der Zusammenschluss der sieben bayerischen Diözesanverbände. Die LAG Bayern wurde 1980 als erste Landesarbeits-gemeinschaft im Bundesgebiet gegründet. Da Bayern ein Flächenland ist und wir mit unseren sieben Diözesen die größte Region sind hat sich schnell herausgestellt, dass es eine stärkere Vernetzungs- und Vertretungsstruktur braucht. 

Als Landesarbeitsgemeinschaft schaffen wir Vernetzungs- und Unterstützungsstrukturen für unser Diözesanverbände und ihre meist ehrenamtlichen Diözesanleitungen und nutzen somit Synergieeffekte.  Gemeinsam arbeiten wir an aktuellen (verbandlichen) Themen und vertreten diese vor Kirche, Politik und Gesellschaft in Bayern und leihen somit Kindern und Jugendlichen unsere Stimme und entwickeln unsere qualitativ hochwertige Bildungsarbeit weiter. 

Als KjG Bayern verfolgend wir folgende Ziele: 

„Die LAG Bayern ist dazu da, die KjG in Bayern stark zu machen! Die LAG Bayern verflogt folgende Ziele: 

  • Gemeinsam vertreten wir die KjG in Kirche, Gesellschaft und Politik 
  • Die LAG stärkt das Profil der KjG 
  • Die LAG schafft Identifikation mit der KjG 
  • Die LAG erkennt gemeinsame Probleme und sieht Handlungsbedarf und agiert lösungsorientiert 
  • Durch Bildungsangebote vermitteln wir Kompetenz und kümmern uns gemeinsam um eine hochwertige Jugendarbeit in der KjG 
  • Durch das Fokussieren auf Schwerpunkte werden Ressourcen sinnvoll eingesetzt 
  • Die LAG sieht sich als Dienstleisterin für die Diözesanverbände und unterstützt diese auf geeignete Weise 
  • Die LAG fördert den Austausch zwischen den DVs und ermöglicht das Ekennen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden 
  • Die LAG schafft Begeisterung für Jugendarbeit“ 

Beschluss der KjG Landesversammlung 2015

Der Landesausschuss ist ein Gremium aus Vertreter*innen der Diözesanverbände, der mindestens vier Mal jährlich zwischen den Landesversammlungen tagt. Stimmberechtigt sind zwei Delegierte unterschiedlichen Geschlechts pro Diözesanverband und er Landesvorstand. Zu seinen Aufgaben gehören

  • die Beratung und Beschlussfassung über die geneinsamen Vorhaben, Positionierungen und Akivtäten
  • Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Landesvorstands
  • Beratung des Landesvorstands
  • Austausch über die laufende Arbeit in den Diözesanverbänden